Bürgerstiftung Biblis

Förderrichtlinien

Die Bürgerstiftung Biblis hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Förderung eines guten gesellschaftlichen Miteinanders aller Bürger, gleich welchen Alters und welcher Herkunft
  • Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen und sozialen Zwecken jenseits der staatlichen oder gemeindlichen Zuständigkeiten
  • Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit und Bürgerengagement.

Entsprechend ihrer Satzung initiiert die Bürgerstiftung Biblis eigene Projekte und fördert Vorhaben und Maßnahmen gemeinnütziger Einrichtungen zu Gunsten des bürgerlichen Zusammenlebens in der Gemeinde Biblis, sofern diese mit unserer Satzung und den Förderrichtlinien übereinstimmen und ausdrücklich genannt sind.

In welchen Bereichen kann gefördert werden?

Der Stiftungszweck der Bürgerstiftung Biblis besteht in der Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Projekten und Maßnahmen des bürgerlichen Zusammenlebens in der Gemeinde Biblis in den Bereichen

  • der Kinder, Jugend- und Seniorenarbeit,
  • der Kunst, Kultur und Denkmalpflege,
  • des Umwelt-, Denkmal- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege,
  • der Bildung, der Erziehung und des Sports,
  • der öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtspflege,
  • der Wissenschaft und Forschung,
  • des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege,
  • des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke,
  • zum Verständnis für das demokratische Staatswesen, der Integration und der Völkerverständigung,
  • der Mildtätigkeit, indem Personen selbstlos unterstützt werden, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
 

Auf welche Aspekte legt die Bürgerstiftung Biblis besonderen Wert?

Das Projekt sollte keinen Eventcharakter haben, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement beinhalten

  • Selbsthilfe, Eigeninitiative und Selbstverantwortung der Zielgruppe fördern
  • Vorbildcharakter in unserer Gesellschaft haben
  • die Fördergelder für projektbezogene Honorare und Sachkosten verwenden und einen angemessenen Eigenanteil nachweisen
  • in seinen angestrebten Zielen durch die Bürgerstiftung Biblis überprüfbar sein
  • die Förderung des Projekts durch die Bürgerstiftung Biblis über eine medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren
  • nachhaltig wirken
 

Wofür ist keine Förderung möglich?

  • Projekte ohne Bezug zur Gemeinde Biblis
  • Projekte mit kommerzieller Orientierung
  • Einzelpersonen (Ausnahmen sind möglich)
  • die Deckung allgemeiner, laufender Kosten
  • dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
  • Projekte mit parteipolitischer oder konfessioneller Ausrichtung
  • bereits durchgeführte oder begonnene Projekte
  • Großprojekte mit entsprechendem Finanz- oder Kapitalbedarf
  • Aufgaben, die rechtlich verpflichtend von öffentlich rechtlichen Körperschaften zu erledigen sind
  • allgemeine Neugestaltung und Renovierung von Gebäuden, Einrichtungen und Außenanlagen
 

Wer kann Förderanträge stellen?

  • gemeinnützig anerkannte Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen sowie Einzelpersonen aus der Gemeinde Biblis
 

Was ist bei der Antragstellung wichtig und zu beachten?

  • Wichtig: Das geplante Projekt muss einem in der Satzung genannten Stiftungszweck zuzuordnen sein.
  • Der Förderantrag muss schriftlich mittels Antragsformular eingereicht werden.
    Das Formular kann bei der Bürgerstiftung bezogen oder von deren Internetseite heruntergeladen und ausgefüllt werden.
  • Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Wir helfen gerne!
 
Schlussbestimmungen
 
Die Siftung behält sich vor, eine bereits bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückzufordern bei
  • falschen Angaben
  • nicht zweckgebundener Verwendung der Gelder
  • fehlender Beachtung von Auflagen und Richtlinien der Stiftung
Zahlungen erfolgen ausnahmslos an die Bankverbindung des Antragsstellers.

Der Antragsteller verpflichtet sich zur Rückzahlung der Fördermittel, falls das Projekt nicht oder in einer anderen Form durchgeführt wird. Nach Beendigung des Projekts sollte ein Abschlussbericht erstellt werden, in dem die umgesetzten Maßnahmen und die Kosten aufgeführt sind.