Bürgerstiftung Biblis

Stiften und Spenden
Um unsere Aufgaben als Bürgerstiftung zu erfüllen und unsere Ziele zu erreichen, sind wir auf eine Erweiterung des Stiftungskapitals und der davon abhängigen Erträge angewiesen.

 

Zustiftung
Als Stifter*in können Sie dazu beitragen die finanzielle Grundlage der Stiftung zu sichern, durch eine Zustiftung von mindestens 500,- Euro das Stiftungsvermögen zu mehren und auf diesem Weg Mitglied des Stifterforums werden. Die Zustiftung bleibt dauerhaft Teil des nicht antastbaren Grundkapitals. Die Mittel für Förderzwecke setzen sich allein aus den Kapitalerträgen und Spenden zusammen.

 

Spende
Da sich die besten Ideen nicht verwirklichen lassen wenn das nötige Geld für die Umsetzung fehlt, freut sich die Bürgerstiftung über Spenden in jeglicher Höhe.

Spende aus bestimmtem Anlass
Widmen Sie aus einem besonderen Anlass, wie z.B. Geburtstag, Hochzeit, Beförderung, Jubiläum, Trauerfall, eine Spende für gemeinnützige Zwecke.

 

Vermächtnis
Gerne können Sie die Bürgerstiftung auch als Erbin/Vermächtnisnehmerin im Testament einsetzen. Soweit der Stiftung ein Vermächtnis zugewendet wird, vermindert dieses Vermächtnis beim Erben das zu versteuernde Erbe. Bei der Stiftung führt das Vermächtnis zu einer erbschaftssteuerfreien Vermehrung des Vermögens der Stiftung. 

 

Die Bürgerstiftung erteilt zu den hier genannten Möglichkeiten gerne Auskunft.

 

Sowohl als Stifter als auch als Spender erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung, die Sie steuermindernd geltend machen können. Zur Ausstellung einer Spendenquittung benötigen wir Ihre Adresse.